Freie Halbtage

Fünf freie Halbtage – Dispensation

Die Eltern haben das Recht, ihr Kind an fünf Halbtagen (einzeln oder zusammenhängend) pro Schuljahr ohne Angabe von Gründen nicht zum Unterricht zu schicken. Dadurch erhalten die Eltern die Möglichkeit, bestimmte Tätigkeiten und Anlässe stärker zu gewichten als den Schulbesuch. Diese Absenzen werden im Beurteilungsbericht nicht eingetragen. Den Bezug von Halbtagen melden Sie bitte bis spätestens am Mittag des Vortages via Klapp.

Die Kontrolle über das Guthaben der freien Halbtage obliegt der Klassenlehrperson.

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen