Schulbus

Die Bundesverfassung wie auch die Kantonsverfassung räumen jedem Kind ein Sozialrecht auf seinen Fähigkeiten entsprechende unentgeltliche Schulbildung ein. Die Unentgeltlichkeit des Unterrichts umfasst, sofern der Schulweg unzumutbar ist, auch den Transport.

Unser im Februar 2010 in Betrieb genommene Schulbus transportiert unsere auswärtigen Kindergarten- und Schulkinder (bis zur 4. Klasse). Zudem werden die Schülerinnen und Schüler von Walliswil bei Wangen und Wangenried, wenn am jeweiligen Schulstandort die Gruppengrösse nicht erreicht wird, für den fakultativen Unterricht nach Wangen an der Aare und zurück gefahren.

Hier finden Sie den aktuellen Schulbusfahrplan zum Download:

Schulbusfahrplan Schuljahr 2024/2025 (gültig bis 20. Dezember 2024)
Schulbusfahrplan Schuljahr 2024/2025 (gültig ab 6. Januar 2025)

Wichtige Hinweise:

- Der Schulbus hält nur an den angegebenen Haltestellen.
- Der Schulbus fährt pünktlich ab. Bitte seien Sie besorgt, dass Ihr Kind rechtzeitig bei der Haltestelle ist, d. h. mindestens vier Minuten vor der Abfahrt;
   der Schulbus wartet nicht auf verspätete Kinder!
- Für Kinder, die den Schulbus verpasst haben, sind die Eltern für einen Transport in den Kindergarten resp. in die Schule verantwortlich; berufstätige resp.          abwesende Eltern sind dafür besorgt, dass ihr Kind für diesen Fall eine Anlaufstelle hat.
- Die Kinder sind während des Transportes im Schulbus versichert.

Im Schulbus...
...setzen sich die Kinder immer auf den gleichen ihnen zugewiesenen Sitz.
...gurten sich die Kinder selbständig an und lösen den Gurt nie während der Fahrt.
...verhalten sich die Kinder anständig und ruhig.
...ist es untersagt, zu essen oder zu trinken.
...sind Smartwatches weder hör- noch sichtbar. 

Kinder, die den Anweisungen der Fahrer nicht Folge leisten, können vom Transport ausgeschlossen werden.

Weiter möchten wir Sie, liebe Eltern, darauf aufmerksam machen, dass die Einwohnergemeinden Walliswil bei Niederbipp, Wangen an der Aare und Wangenried sich an den Kosten des öffentlichen Verkehrs von Schülerinnen und Schülern für den Besuch auswärtiger öffentlicher Schulen innerhalb der obligatorischen Schulzeit beteiligen, sofern auch in diesen Fällen der Schulweg nicht zugemutet werden kann und die Schülerinnen und Schüler nicht mit dem gemeindeeigenen Schulbus transportiert werden können. Das Formular "Gesuch um einen Kostenbeitrag an die Fahrkosten für auswärtigen obligatorischen Schulbesuch" können Sie gerne im Schulsekretariat beziehen oder downloaden.

Kontakt

Schulbusleitung und Sekretariat

Erwin Langenegger und Maya Blösch
032 631 01 44

Schulbusfahrer

Hansjürg Brechbühl
Roger Käppeli

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