Winterbild vom Salzhaus und der Kirche

Fusion der Einwohnergemeinden Wangen an der Aare und Wangenried

Die Einwohnergemeinden Wangen a/Aare und Wangenried waren in den Jahren 2015-2017 am Fusionsabklärungsprojekt Oberaargau Nord beteiligt, in welchem der Zusammenschluss der insgesamt elf Gemeinden der Subregion geprüft wurde. Die Fusion im gesamten Perimeter der elf Gemeinden wurde von den Stimmberechtigten der beteiligten Gemeinden im September 2017 an der Urne insgesamt deutlich verworfen.

In der Gemeinde Wangenried stimmte aber eine grosse Mehrheit der Stimmberechtigten (fast 70%) einer Fortführung des Fusionsprojekts zu. Die Behörden von Wangenried erachten einen Zusammenschluss der Gemeinde Wangenried mit einer anderen Gemeinde – vorzugsweise mit der Gemeinde Wangen a/Aare – zudem als angezeigt.

Die Gemeinde Wangen a/Aare wurde die Fortführung des Fusionsprojekts im grossen Perimeter mit lediglich einer Stimme Unterschied abgelehnt. Die Behörden von Wangen a/Aare haben zum Ausdruck gebracht, dass das „Nein“ zu einer Grossfusion in der Subregion Oberaargau Nord keine Ablehnung zur „Aufnahme“ kleinerer Nachbargemeinden, namentlich der Gemeinde Wangenried, in die Gemeinde Wangen a/Aare sei. Ein Zusammengehen mit der Gemeinde Wangenried wird, vorausgesetzt dies ist finanziell tragbar, als politisch unproblematisch erachtet.

Vor diesem Hintergrund haben die zuständigen Organe der Gemeinden Wangen a/Aare und Wangenried die Aufnahme von Fusionsverhandlungen beschlossen und ein entsprechendes Projekt gestartet. Der Fusionsabklärungsvertrag wurde im November 2022 von den Gemeinderäten der beiden Gemeinden unterzeichnet.

Fusionsabklärungsvertrag

Der Fusionsabklärungsvertrag regelt die Grundsätze der Projektorganisation. Gestützt auf die Vorgaben des Fusionsabklärungsvertrag hat die Interkommunale Arbeitsgruppe (IKA) die Projektorganisation wie folgt festgelegt:

Projektorganisation

Auftraggeber sind die Gemeinderäte von Wangen a/Aare und Wangenried. Die Gemeinderäte haben auch den Fusionsabklärungsvertrag beschlossen, der im November 2022 unterzeichnet werden konnte.

Die Interkommunale Arbeitsgruppe bearbeitet das Projekt. Sie setzt sich aus den Gemeindepräsidenten, den Vizegemeindepräsidenten und den Gemeindeschreibern der Gemeinden Wangen und Wangenried (seit 1. Januar 2023 in Personalunion) zusammen. In der Interkommunalen Arbeitsgruppe (IKA) werden der Fusionsvertrag ausgehandelt und das Fusionsreglement erstellt. Die IKA verabschiedet auch den Grundlagenbericht und führt die öffentliche Mitwirkung durch.

Der Projektausschuss verantwortet den zeitgerechten Fortgang des Fusionsprojekts und die Koordination zwischen den Projektorganen. Inhaltliche Arbeiten führt dieses Gremium grundsätzlich nicht aus. Dem Projektausschuss gehört auch eine Vertretung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) an.

Da die Gemeinden Wangen a/Aare und Wangenried in zahlreichen Bereichen bereits zusammenarbeiten und sich kaum komplexe Eingliederungsfragen stellen, wurde auf fixe Teilprojekte (wie ansonsten in Fusionsprojekten üblich) verzichtet. Stattdessen wurden Ad-hoc-Arbeitsgruppen eingesetzt, welche bestimmte Themen z.Hd. der Interkommunalen Arbeitsgruppe bearbeiten. Diese Arbeitsgruppen sollen es ermöglichen, rasch zu Ergebnissen in den einzelnen Arbeitsbereichen zu gelangen.

Die externe Begleitung ist neben der Fachberatung und der Moderation der Sitzungen auch für das Projektsekretariat zuständig.

Die Rechnungsführung (Finanzen) erfolgt durch die Gemeinde Wangen. Die Gemeinde Wangen leistet zudem administrativen Support.

Die Interkommunale Arbeitsgruppe hat ein Terminprogramm verabschiedet, welches vorsieht, dass die Arbeitsgruppe ihren Bericht bis zum Frühjahr 2023 erstellt und die Verhandlungen unter Einbezug der Gemeinderäte der beiden Gemeinden bis dahin abgeschlossen werden.

Grob lässt sich das Fusionsprojekt in die folgenden beiden Phasen unterteilen:

  • Phase 1 (bis 17. September 2023): Beschluss über den Fusionsvertrag und das Fusionsreglement
  • Phase 2 (ab Fusionsbeschluss bis 1. Januar 2024): Umsetzung der Fusion

Die Stimmberechtigten und die Öffentlichkeit wurden im Mai 2023 umfassend über die Ergebnisse der Abklärungen informiert. Anschliessend erfolgte eine öffentliche Mitwirkung zum Fusionsabklärungsbericht und zu den Entwürfen für den Fusionsvertrag und das Fusionsreglement. Während den Sommerferien 2023 erfolgte die Auswertung der öffentlichen Mitwirkung und die Fusionsdokumente werden gestützt auf die Ergebnisse der öffentlichen Mitwirkung finalisiert.

Der Entscheid über die Fusion der Gemeinden Wangen an der Aare und Wangenried ist für den 17. September 2023 an einer Urnenabstimmung vorgesehen.

Die Fusion kommt per 1. Januar 2024 zustande, wenn die Mehrheit der Stimmenden der Gemeinde Wangen und die Mehrheit der Stimmenden der Gemeinde Wangenried an der Urne der Fusion zustimmen. Für die Vollzugsarbeiten würden demnach anschliessend an die Urnenabstimmung gut drei Monate zur Verfügung stehen.

Detaillierter Terminplan

Den Gemeinderäten von Wangen a/Aare und Wangenried ist es ein wichtiges Anliegen, dass sich die Bevölkerung in das Projekt einbringen konnte. Zentrales Element dieser Mitwirkung war die öffentliche Vernehmlassung des Grundlagenberichts, des Fusionsvertrags und des Fusionsreglements. Die öffentliche Mitwirkung dauerte einen Monat.

Am 22. bzw. 23. Mai 2023 wurden der Fusionsabklärungsbericht, der Fusionsvertrag und das Fusionsreglement (jeweils als Entwurf) der Öffentlichkeit anlässlich zweier Informationsveranstaltungen im Salzhaus in Wangen a/Aare und im Mehrzweckgebäude in Wangenried vorgestellt. Die Bevölkerung erhielt in diesem Rahmen die Gelegenheit, Fragen zu stellen und Stellung zum Fusionsprojekt zu beziehen. Die Veranstaltungen wurden rege besucht; insgesamt nahmen rund 130 Personen teil.

Der Fusionsabklärungsbericht, der Fusionsvertrag und das Fusionsreglement standen ab dem 17. Mai 2023 auf den Verwaltungen der Einwohnergemeinden Wangen a/Aare und Wangenried sowie auf der Homepage der Gemeinde Wangen a/Aare zur Verfügung. Gleichzeitig wurde der Bevölkerung die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung schriftlich zum Fusionsabklärungsbericht, zum Fusionsvertrag und zum Fusionsreglement Stellung zu nehmen. Die öffentliche Mitwirkung dauerte vom 23. Mai bis zum 23. Juni 2023.

Auf die Informationsveranstaltungen und die öffentliche Mitwirkung wurde die Bevölkerung durch Publikationen im amtlichen Anzeiger und einen an alle Haushalte verteilten Flyer aufmerksam gemacht.

Präsentation der Informationsveranstaltungen


Den Bericht zur öffentlichen Mitwirkung finden Sie hier:
Bericht zur öffentlichen Mitwirkung


Den überarbeiteten Grundlagenbericht, den Fusionsvertrag und das Fusionsreglement finden Sie nachstehend:

Grundlagenbericht
Fusionsvertrag (öffentliche Auflage)
Fusionsreglement (öffentliche Auflage)


Die Stimmberechtigen und die Öffentlichkeit werden zudem kontinuierlich über den Fortgang des Projekts informiert. Die Interkommunale Arbeitsgruppe hat zu diesem Zweck ein Informations- und Kommunikationskonzept beschlossen:

Informations- und Kommunikationskonzept


Medienmitteilungen werden ebenfalls auf dieser Homepage publiziert:

Medienmitteilung Nr. 1 vom 29.11.2022
Medienmitteilung Nr. 2 vom 16.05.2023
Medienmitteilung Nr. 3 vom 18.08.2023
Medienmitteilung Nr. 4 vom 13.09.2023
Medienmitteilung Nr. 5 vom 17.09.2023

Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinden Wangen a/Aare und Wangenried werden am 17. September 2023 an der Urne (Urnenabstimmung) über den Fusionsvertrag und das Fusionsreglement abstimmen.

Wird der Fusionsvertrag von den Stimmberechtigten beider Gemeinden (mehrheitlich) angenommen, kommt die Fusion per 1. Januar 2024 zustande.

Sollte der Fusionsvertrag, nicht aber das Fusionsreglement angenommen werden, wird den Stimmberechtigten eine angepasste Fassung des Fusionsreglements im Dezember 2023 nochmals zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Sollte auch dieses abgelehnt werden, so gelten ab dem 1. Januar 2024 die Rechtsgrundlagen der Einwohnergemeinde Wangen a/Aare für die fusionierte Gemeinde. Vorbehalten bleibt einzig die baurechtliche Grundordnung von Wangenried bezogen auf die Ortschaft Wangenried.

Wird nur das Fusionsreglement, nicht aber der Fusionsvertrag angenommen, ist das Fusionsvorhaben gescheitert. Es ist diesfalls keine erneute Abstimmung über den Fusionsvertrag vorgesehen.

Die Urnenbotschaft wird den Stimmberechtigten mit dem Stimmausweis zugestellt. Die ergänzenden Unterlagen liegen in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf und können hier eingesehen werden:

Botschaft der Interkommunalen Arbeitsgruppe zur Urnenabstimmung
Fusionsvertrag
Fusionsreglement
Vorprüfungsbericht
Fusionsabklärungsbericht
Bericht zur öffentlichen Mitwirkung

Das Ergebnis der Urnenabstimmung wird am Sonntag, 17. September 2023, 14.30 Uhr, im Salzhaus Wangen an der Aare öffentlich bekannt gegeben. Zu dieser Bekanntgabe ist die Bevölkerung von Wangen an der Aare und Wangenried herzlich eingeladen.

Abstimmungsresultat Wangen an der Aare
Abstimmungsresultat Wangenried

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