Die AHV-Zweigstelle ist für die Gemeinden Wangen an der Aare und Walliswil bei Niederbipp die Verbindungsstelle zwischen den Versicherten (Abrechnungspflichtigen sowie Bezüger/-innen von Leistungen) und der Kantonalen Ausgleichskasse Bern (AKB) für die folgenden Bereiche:
Alters- und Hinterlassenenversicherung, AHV
Invalidenversicherung, IV
Ergänzungsleistungen für AHV- und IV-Rentner/-innen, EL
Kinderzulagen
Familienzulagenordnung in der Landwirtschaft, FZ
Erwerbsausfallentschädigung für Militär- und Zivilschutzdienstleistende, EO und Mutterschaftsentschädigung, MSE
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
Für Einwohner/innen, welche sich unter der Woche in einer anderen Gemeinde aufhalten, ihren Lebensmittelpunkt in Wangen an der Aare jedoch behalten, stellt die Gemeinde Wangen an der Aare eine Bescheingung für den auswärtigen Aufenthalt aus.
Für die Ausstellung wird die genaue Adresse des Aufenthaltes benötigt. Üblicherweise werden die Bescheinigungen für ein Jahr ausgestellt. Bei Bedarf kann das Dokument danach verlängert werden.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Kanton Bern können den Pass und die Identitätskarte persönlich be einem der seiben Ausweizentren beantragen/verlängern. Für die Beantragung/Verlängerung ist vorgängig ein Termin (031 635 40 00 oder auf www.be.ch/pass) zu reservieren.
Wangen an der Aare ist als Sitzgemeinde verantwortlich für das Friedhof- und Bestattungswesen der Gemeinden Walliswil b. Wangen, Wangen an der Aare und Wangenried.
Nachfolgend finden Sie Informationen für das Vorgehen im Todesfall und die zuständigen Ansprechpersonen.
Ein Todesfall tritt ein - was ist zu tun?
Adminstration Administrativ steht Ihnen die Spitex Oberaargau AG unterstützend zur Seite. Informationen dazu finden Sie bei den Dokumenten.
Kontakt 24-Stunden-Notfallnummer Spitex Oberaargau AG 032 631 02 50
Öffnungszeiten Aufbahrungshalle Sommerzeit: 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr Winterzeit: 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Informationen zum Gemeinschaftsgrab Das Gemeinschaftsgrab «auf der Wiese» ist eine Grabstätte ohne Grabmal. Nach der Bestattung darf Blumenschmuck jeder Art auf dem dafür vorgesehenen Platz niedergelegt werden. Es besteht jedoch keine Möglichkeit, auf dem Gemeinschaftsgrab ein Grabmal zu erstellen, einen dauernden Pflanzenschmuck anzuordnen oder die Grabstätte persönlich zu gestalten. Seitlich der Grabstätte sind Plätze für gelegentliche Gedenkzeichen wie Schnittblumen, Blumenschalen und Kerzen vorgesehen. Der Unterhalt des Gemeinschaftsgrabes ist Sache der Einwohnergemeinde Wangen an der Aare.
Im Vorraum der Friedhofhalle liegt eine Chronik zur Einsicht auf, in welcher alle im Gemeinschaftsgrab beigesetzten Verstorbenen namentlich aufgeführt sind. Dieses Buch wurde durch eine Spende aus dem Erlös der Brockenstube des Gemeinnützigen Frauenvereins von Wangen an der Aare gestiftet.
Sie können die Wohnsitzbescheinigung direkt am Schalter beziehen oder online bestellen. Die Wohnsitzbescheinigung kostet am Schalter Fr. 20.00 . Bei Versand werden Ihnen die Portogebühren zusätzlich verrechnet.
Bei Erreichen des Referenzalters haben Versicherte, die mindestens ein Jahr lang versichert waren, Anspruch auf Auszahlung einer Altersrente der AHV.
Um die Altersrente beziehen zu können, muss vor Beginn des Rentenanspruchs das Formular "Anmeldung für eine Altersrente" bei der AHV-Zweigstelle eingereicht werden.
Bei weiteren Fragen oder für die Unterstützung zum Benatragen der Altersrente wenden Sie sich an die AHV-Zweigestelle.
Referenzalter
Das Referenzalter liegt für Männer bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren. Ab 01.01.2025 erhöht sich das Referenzalter für Frauen jährlich um 3 Monate, bis ab 01.01.2029 für beide Geschlechter das Referenzalter 65 gilt.
Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht im Folgemonat des erreichten Referenzalters.
Falls Sie Unterstützung und Betreuung für sich oder eine Angehörige oder ein Angehörigen benötigen, finden Sie auf nachstehenden Internetseiten zu Entlastungsangeboten.
Qualität unseres Trinkwassers Das Wasser im Ortsteil Wangen a/Aare ist aktuell "ziemlich hart" (Wasserhärte zwischen 25 und 32 °fH), im Ortsteil Wangenried "sehr hart" (Wasserhärte zwischen 32 ° und 42+°fH)
Auf Grund der geltenden Gesetzgebung muss das Trinkwasser jährlich kontrolliert werden. Hier finden Sie die Informationen zur Wasserqualität.
Im Kanton Bern gibt es keine sperarate Reklamebewilligung. Reklamen unterliegen grundsätzlich der Baubewilligungspflicht und daher ist ein Baugesuch über eBau einzureichen.
Für weitere Auskünfte zu diesem Thema wenden Sie sich an die Bauverwaltung.
Von Wangen an der Aare über Herzogenbuchsee verkehrt die Buslinie B51 nach Langenthal. Zwischen Bern und Olten hält die S-Bahn Nr. 20 regelmässig am Bahnhof in Wangen an der Aare. Die Gemeinde Wangen an der Aare ist dem Moonliner-Netz angeschlossen und bringt die Fahrgäste an den Wochenende bis in die frühen Morgenstunden nach Hause.
Die Fahrkarten-Angebote und die An-/Abfahrtszeiten finden Sie auf den Internetseiten der Verkehrbetrieben nachschauen.
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter und die Hunde müssen in der Datenbank AMICUS erfasst sein. Für die Registrierung der Hundehalterinnen und Hundehalter ist die Finanzverwaltung zuständig. Für die Registrierung der Hunde wenden Sie sich bitte an die Tierärztin oder den Tierarzt.
Hundetaxe
Die Hundetaxe beträgt für einen Hund Fr. 75.00. Als Stichtag für die Hundetaxe gilt jeweils der 1. August. Für alle Hunde, welche an diesem Datum 6 Monate alt sind, muss die Hundetaxe bezahlt werden.
Ausgenommen von der Hundetaxe sind gemäss kantonalem Hundegesetz, Art. 13 Abs. 3:
Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung
Hunde, die sich zur Neuplatzierung vorübergehend im Tierheim befinden
Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Kanton eine Hundetaxe entrichtet worden ist (ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen)
Gemäss Gebührenreglement der Gemeinde Wangen an der Aare, Art. 45a Abs. 4, entscheidet der Gemeinderat auf Gesuch hin über allfällige Ausnahmen zu Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes.
An- und Abmeldung von Hunden
Die Hunde können Sie telefonisch, per Mail oder persönlich am Schalter der Finanzverwaltung an- und abmelden.
Für die Anmeldung benötigen wir zwingend die Chip-Nummer.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Hundehaltung finden Sie auf des Amt für Veterinärwesen des Kantons Bern.
Letztwillige Verfügungen (Testamente) können eigenhändig (handschriftlich) oder notariell (Verurkundung durch einen Notar) erstellt werden. Das Schriftstück ist mit Ort, vollständigem Datum und der persönlichen Unterschrift zu versehen.
Die Gemeindeschreiberei verwaltet hinterlegte Testamente. Personen mit Wohnsitz in Wangen an der Aare können Ihr Testament gegen eine einmalige Gebühr von Fr. 30.00 bei der Gemeindeschreiberei deponieren. Das Originaltestament ist in einem verschlossenen Briefumschlag, beschriftet mit dem Namen und der Adesser der Verfasserin oder des Verfassers und mit dem Datum des Testamentes persönlich am Schalter abzugeben.
Für die Ausstellung eines Strafregisterauszuges ist das Schweizerische Strafregister zuständig. Der Auszug kann online oder am Postschalter bestellt werden.
Wichtig Es sind keine mündlichen Bestellungen und keine direkten Bezüge am Schalter möglich.
Die Einwohnergemeinde Wangen an der Aare vergünstigt die familienergänzende Kinderbetreuung, indem sie den Eltern Betreuungsgutscheine ausgibt.
Die Betreuungsgutscheine können über die Web-Applikation KiBon beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass Familien aus dem Ortsteil Wangenried ab der Gutscheinperiode 2024-2025 bei einem neuen Antrag die Gemeinde Wangen an der Aare auswählen müssen.
Als gebietsfremde Arten werden Arten bezeichnet, die absichtlich oder unabsichtlich vom Menschen ausserhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets eingebracht wurden. Invasive gebietsfremde Arten können einheimische Arten verdrängen, zu Gesundheitsproblemen beim Menschen und zu ökonomischen Verlusten führen.
Sie sind in der Schweiz geboren und aufgewachsen oder leben seit längerer Zeit in der Schweiz. Die Schweiz ist Ihr Zuhause und Sie fühlen sich hier integriert.
Dann besteht die Möglichkeit, Schweizerin oder Schweizer zu werden. Ehepartnern oder Kindern von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern steht die Möglichkeit einer Erleichterten Einbürgerung offen. Für alle anderen ausländischen Staatsangehörigen gelten die Bestimmungen der Ordentlichen Einbürgerung.
Wir informieren Sie über die massgebenden Anforderungen und die Gemeindeverwaltung steht Ihnen auch für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte reichen oftmals nicht aus, um den Lebenstunterhalt zu bestreiten. Aus diesem Grund reichtet der Kanton Bern Ergänzungsleistungen zur AHV/IV aus.
Merkblätter und Anmeldeformulare erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle in Wangen an der Aare. Die AHV-Zweigstelle gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte und Informationen.
Auf der Informationsplattform «Heureka» der Gebäudeversicherung Bern ist Brandschutz für überschaubare Bauvorhaben einfach erklärt. Wenn Sie die Eckdaten Ihres Projekts eingeben, erhalten Sie umgehend die relevanten Anforderungen für Ihr Bauvorhaben.
Unter den beiden Wilkommenstafeln in Wangen an der Aare kann temporäre Reklame für örtliche Veranstaltungen angebracht werden. Hierfür ist ein Gesuch zur Anbringungn einer temporärer Reklamen zu stellen und bei der Gemeindeschreiberei einzureichen.
Der Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrages ist frei wählbar und liegt im Ermessen der auftraggebenden Person. Vorsorgeaufträge können auch bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt werden. Für die Hinterlegung wird eine Gebühr von Fr. 30.00 erhoben.
Bei Kenntnisnahme von der Urteilsunfähigkeit einer Person prüft die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), ob ein Vorsorgeauftrag errichtet wurde.
Patientenverfügung
Die Gemeinde ist als Aufbewahrungsort für die Patientenverfügung ungeeignet, weil garantiert werden muss, dass die Patientenverfügung für Ärzte etc. jeden Tag 24 Stunden während 365 Tagen im Jahr innert kürzester zeit (Notfälle etc.) zur Verfügung gestellt werden müssen.
Sie können das Dokument zum Beispiel der Vertretungsperson zur Aufbewahrung übergeben oder dieser erklären, wo es hinterlegt ist. Weiter können Sie den Hinterlegungsort auf der Versichertenkarte der Krankenkasse eintragen lassen.
Seine zentrale Lage an der Autobahn A1 und der SBB-Linie Zürich-Olten-Solothurn-Biel ist einer der grossen Vorzüge von Wangen a/Aare. In kurzer Zeit erreicht man die grössten Schweizer Städte und Wirtschaftszentren mit dem PKW oder mit den öffentlichen Vekehrsmitteln. Aber auch das Emmental, das Berner Oberland und der Jura sind nicht weit.
Der Ortsplan der Gemeinde Wangen a/Aare ist auf der Basis der amtlichen Vermessung.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Daten zwar auf der amtlichen Vermessung basieren, jedoch nicht als amtlich gelten!
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