Altersrente (AHV)

Bei Erreichen des Referenzalters haben Versicherte, die mindestens ein Jahr lang versichert waren, Anspruch auf Auszahlung einer Altersrente der AHV.

Um die Altersrente beziehen zu können, muss vor Beginn des Rentenanspruchs das Formular "Anmeldung für eine Altersrente" bei der AHV-Zweigstelle eingereicht werden. 

Bei weiteren Fragen oder für die Unterstützung zum Benatragen der Altersrente wenden Sie sich an die AHV-Zweigestelle.

Referenzalter

Das Referenzalter liegt für Männer bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren. Ab 01.01.2025 erhöht sich das Referenzalter für Frauen jährlich um 3 Monate, bis ab 01.01.2029 für beide Geschlechter das Referenzalter 65 gilt.

Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht im Folgemonat des erreichten Referenzalters.

Altersrente der AHV - Ausgleichskasse Kanton Bern
Finanzverwaltung

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