Feuerungskontrolle / Kaminfeger

Die Aufgabe des Feuerungskontrolleurs beinhaltet die regelmässige Kontrolle von Feuerungsanlagen mit Heizöl "Extra leicht" und Gas auf die Einhaltung der Grenzwerte gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV). Verstösse werden dem beco und der Gemeinde gemeldet. Gemäss der eidg. Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom 16. Dezember 1985 müssen Öl- und Gasfeuerungsanlagen mindestens alle zwei Jahre durch die Behörde lufthygienisch und energetisch kontrolliert werden.

Die Kontrollen werden durch externe Feuerungskontrolleure durchgeführt.

Kontakt
Peter Leuenberger AG
Seilerstrasse 18
4536 Attiswil
032 637 21 42
info@peterleuenberger.ch

Bauverwaltung

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