Letztwillige Verfügungen (Testamente) können eigenhändig (handschriftlich) oder notariell (Verurkundung durch einen Notar) erstellt werden. Das Schriftstück ist mit Ort, vollständigem Datum und der persönlichen Unterschrift zu versehen.
Die Gemeindeschreiberei verwaltet hinterlegte Testamente. Personen mit Wohnsitz in Walliswil bei Niederbipp können Ihr Testament gegen eine einmalige Gebühr von Fr. 30.00 bei der Gemeindeschreiberei deponieren. Das Originaltestament ist in einem verschlossenen Briefumschlag, beschriftet mit dem Namen und der Adesser der Verfasserin oder des Verfassers und mit dem Datum des Testamentes persönlich am Schalter abzugeben.