Dienstleistung | Dokumente | Formular/Link |
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AHV-Zweigstelle Die AHV-Zweigstelle ist für die Gemeinden Wangen an der Aare und Walliswil bei Niederbipp die Verbindungsstelle zwischen den Versicherten (Abrechnungspflichtigen sowie Bezüger/-innen von Leistungen) und der Kantonalen Ausgleichskasse Bern (AKB) für die folgenden Bereiche: Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern. | Ausgleichskasse des Kantons Bern | |
Alters- und Pflegeheim In der Region Walliswil bei Niederbipp haben mehrere Alterszentren Ihnen Standort und bieten Wohnmöglichkeiten für im Alter an. Die Gemeinde Walliswil bei Niederbipp ist Mitglied im Gemeindeverband des Alterszentum Jurablick und hat ein Standort des Alterszentrum in der Gemeinde. Alterszentrum Jurablick | Alterszentrum Jurablick und Seniorenresidenz am Steg
dahlia Attiswil, Herzogenbuchsee, Niederbipp, Wiedlisbach | |
Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt Für Einwohner/innen, welche sich unter der Woche in einer anderen Gemeinde aufhalten, ihren Lebensmittelpunkt in Walliswil bei Niederbipp jedoch behalten, stellt die Gemeinde Walliswil bei Niederbipp eine Bescheingung für den auswärtigen Aufenthalt aus. Sie können die Bescheinigung für den auswärtigen Aufenthalt direkt am Schalter der Gemeinde Walliswil bei Niederbipp oder Wangen an der Aare beziehen oder telefonisch bestellen. Die Bescheinigung kostet Fr. 20.00 (Verlängerung Fr. 10.00). Bei Versand werden Ihnen die Portogebühren zusätzlich verrechnet. | ||
Pass und Identitätskarte Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Kanton Bern können den Pass und die Identitätskarte persönlich be einem der sieben Ausweizentren beantragen/verlängern. Für die Beantragung/Verlängerung ist vorgängig ein Termin (031 635 40 00 oder auf www.be.ch/pass) zu reservieren. | Termin reservieren
Kanton Bern; Pass & Identitätskarte Schweizer Pass und Identitätskarte | |
Handlungsfähigkeitszeugnis beantragen | ||
Mütter- und Väterberatung | ||
Siegelungswesen | Merkblatt Siegelungswesen | |
Wohnsitzbescheinigung Sie können die Wohnsitzbescheinigung direkt am Schalter beziehen oder telefonisch bestellen. Die Wohnsitzbescheinigung kostet Fr. 20.00 . Bei Versand werden Ihnen die Portogebühren zusätzlich verrechnet. | ||
Auslandaufenthalt - Abreise und Rückkehr Kurzer Auslandaufenthalt (bis zu einem Jahr) mit Rückkehr nach Walliswil bei Niederbipp Rückkehr in die Schweiz | ||
Umzug innerhalb der Gemeinde Ein Umzug innerhalb der Gemeinde ist der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen zu melden. Den Umzug können Sie auch online über eUmzug melden. | eUmzugCH | |
Wegzug / Abmeldung Die Abmeldung hat persönlich, spätestens am Tag des Wegzuges, bei der Gemeindeschreiberei oder online via eUmzug zu erfolgen. | eUmzugCH | |
Kinderbetreuung ausserhalb der Schulstunden | ||
Tagesschule / Mittagstisch | ||
Spitex - Anmeldung | ||
Altersrente (AHV) Bei Erreichen des Referenzalters haben Versicherte, die mindestens ein Jahr lang versichert waren, Anspruch auf Auszahlung einer Altersrente der AHV. Um die Altersrente beziehen zu können, muss vor Beginn des Rentenanspruchs das Formular "Anmeldung für eine Altersrente" bei der AHV-Zweigstelle eingereicht werden. Bei weiteren Fragen oder für die Unterstützung zum Benatragen der Altersrente wenden Sie sich an die AHV-Zweigestelle. Referenzalter Das Referenzalter liegt für Männer bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren. Ab 01.01.2025 erhöht sich das Referenzalter für Frauen jährlich um 3 Monate, bis ab 01.01.2029 für beide Geschlechter das Referenzalter 65 gilt. Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht im Folgemonat des erreichten Referenzalters. | Altersrente der AHV - Ausgleichskasse Kanton Bern | |
Versichertenausweis (AHV-Karte) - bestellen Der Versichertenausweis (AHV-Karte) wird ausgestellt für Versicherte, die Beiträge bezahlen oder Leistungen beziehen. | ||
Sozialhilfe | ||
Entlastungsdienst Falls Sie Unterstützung und Betreuung für sich oder eine Angehörige oder ein Angehörigen benötigen, finden Sie auf nachstehenden Internetseiten zu Entlastungsangeboten. | Regionale Sozialdienste Niederbipp
TABEO Langenthal - Angebot Rotkreuz-Fahrdienst – sicher ans Ziel | |
Pilzkontrolle | ||
Kindergarten / Schule - anmelden/abmelden | ||
Arbeitslosigkeit | ||
Festwirtschaft - Gastgewerbliche Einzelbewilligung | ||
Schulbibliothek | ||
Feuerungskontrolle / Kaminfeger Die Aufgabe des Feuerungskontrolleurs beinhaltet die regelmässige Kontrolle von Feuerungsanlagen mit Heizöl "Extra leicht" und Gas auf die Einhaltung der Grenzwerte gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV). Verstösse werden dem beco und der Gemeinde gemeldet. Gemäss der eidg. Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom 16. Dezember 1985 müssen Öl- und Gasfeuerungsanlagen mindestens alle zwei Jahre durch die Behörde lufthygienisch und energetisch kontrolliert werden. | ||
Amtliche Vermessung / Grundbuchpläne | ||
Schiesspflicht - obligatorisches Schiessen | ||
Fundbüro Haben Sie etwas verloren oder gefunden? Melden Sie sich bei uns. Wir führen ein Register über verlorene und gefundene Gegenstände. Wenn Ihr verlorener Gegenstand bei uns abgegeben wurde, erhalten Sie diesen wieder zurück. | ||
Polizei Für die Gemeinde Walliswil bei Niederbipp ist zuständig: | ||
Feuerwehrbeitritt | ||
Steuererlass beantragen | ||
Steuererklärung - ausfüllen/einreichen | ||
Hundehaltung Hundedatenbank AMICUSAlle Hundehalterinnen und Hundehalter und die Hunde müssen in der Datenbank AMICUS erfasst sein. Für die Registrierung der Hundehalterinnen und Hundehalter ist die Finanzverwaltung zuständig. Für die Registrierung der Hunde wenden Sie sich bitte an die Tierärztin oder den Tierarzt. HundetaxeDie Hundetaxe beträgt für einen Hund Fr. 50.00. Als Stichtag für die Hundetaxe gilt jeweils der 1. August. Für alle Hunde, welche an diesem Datum 6 Monate alt sind, muss die Hundetaxe bezahlt werden. Ausgenommen von der Hundetaxe sind gemäss kantonalem Hundegesetz, Art. 13 Abs. 3:
Gemäss Gebührenreglement der Gemeinde Wangen an der Aare, Art. 45a Abs. 4, entscheidet der Gemeinderat auf Gesuch hin über allfällige Ausnahmen zu Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes. An- und Abmeldung von HundenDie Hunde können Sie telefonisch, per Mail oder persönlich am Schalter der Finanzverwaltung an- und abmelden. Für die Anmeldung benötigen wir zwingend die Chip-Nummer. Weitere InformationenWeitere Informationen zur Hundehaltung finden Sie auf des Amt für Veterinärwesen des Kantons Bern. | Broschüre zum Hundegesetz Kanton Bern | https://www.weu.be.ch/de/start/themen/veterinaerwesen/hunde-im-kanton-bern.html |
Steuererklärung - Fristen verlängern | ||
Beistandschaft | ||
Rechtsberatung Mietrecht und Arbeitsrecht | ||
Feuer - was tun wenn es brennt? Wenn es brennt, zählt jede Sekunde. Die drei Verhaltensregeln bei Brand sind: alarmieren – retten – löschen.
| Was tun, wenn es brennt?
Weitere Informationen zum richtigen Verhalten bei Bränden | |
Testament / Verfügung von Todes wegen Letztwillige Verfügungen (Testamente) können eigenhändig (handschriftlich) oder notariell (Verurkundung durch einen Notar) erstellt werden. Das Schriftstück ist mit Ort, vollständigem Datum und der persönlichen Unterschrift zu versehen. Die Gemeindeschreiberei verwaltet hinterlegte Testamente. Personen mit Wohnsitz in Walliswil bei Niederbipp können Ihr Testament gegen eine einmalige Gebühr von Fr. 30.00 bei der Gemeindeschreiberei deponieren. Das Originaltestament ist in einem verschlossenen Briefumschlag, beschriftet mit dem Namen und der Adesser der Verfasserin oder des Verfassers und mit dem Datum des Testamentes persönlich am Schalter abzugeben. | Information zu Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Organspende, Verfügungen von Todes wegen | |
Insektenbekämpfung | ||
Abfallentsorgung Weitere Informationen zum Thema Abfall finden Sie unter «Entsorgung» | Abfallreglement | |
Waffenerwerbsschein | ||
Abstimmungen und Wahlen StimmabgabeDie Stimmabgabe kann persönlich an der Urne oder brieflich erfolgen. Persönliche Stimmabgabe Briefliche Stimmabgabe Letzte Leerung: Bei der brieflichen Stimmabgabe ist die Ausweiskarte zwingend eingehändig durch den/die Stimmberechtigte/n zu unterschreiben. | ||
Betreibungsauszug | ||
Strafregisterauszug Für die Ausstellung eines Strafregisterauszuges ist das Schweizerische Strafregister zuständig. Der Auszug kann online oder am Postschalter bestellt werden. | Strafregisterauszug online bestellen
Strafregisterauszug in der Filiale der Post bestellen | |
Betreuungsgutscheine KiBon Die Einwohnergemeinde Walliswil bei Niederbipp vergünstigt die familienergänzende Kinderbetreuung, indem sie den Eltern Betreuungsgutscheine ausgibt. Die Betreuungsgutscheine können über die Web-Applikation KiBon beantragt werden. | Informationsbroschüre Betreuungsgutscheine | Betreuungsgutscheine
KiBon |
Abwasserentsorgung | Abwasserreglement Gebührenreglement zum Abwasserreglement Gebührenverordnung zum Abwasserreglement | |
Ausländer/Ausländerinnen Anmeldung, Aufenthalt und Abmeldung von Ausländern. | ||
Einbürgerungswesen Sie sind in der Schweiz geboren und aufgewachsen oder leben seit längerer Zeit in der Schweiz. Die Schweiz ist Ihr Zuhause und Sie fühlen sich hier integriert. | Einbürgerung Kanton Bern
Ordentliche Einbürgerung Erleichterte Einbürgerung | |
Ergänzungsleistung zur AHV/IV Die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte reichen oftmals nicht aus, um den Lebenstunterhalt zu bestreiten. Aus diesem Grund reichtet der Kanton Bern Ergänzungsleistungen zur AHV/IV aus. | AHV-Ergänzungsleistungen
IV-Ergänzungsleistungen | |
Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung VorsorgeauftragDer Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrages ist frei wählbar und liegt im Ermessen der auftraggebenden Person. Vorsorgeaufträge können auch bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt werden. Für die Hinterlegung wird eine Gebühr von Fr. 30.00 erhoben. PatientenverfügungDie Gemeinde ist als Aufbewahrungsort für die Patientenverfügung ungeeignet, weil garantiert werden muss, dass die Patientenverfügung für Ärzte etc. jeden Tag 24 Stunden während 365 Tagen im Jahr innert kürzester zeit (Notfälle etc.) zur Verfügung gestellt werden müssen. | Information zu Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Organspende, Verfügungen von Todes wegen | Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
KESB Oberaargau |
Wasserversorgung | Gebührenverordnung zum Wasserreglement Gebührreglement zum Wasserreglement Wasserreglement | |
Baugesuch Baugesuch einreichenDas Baugesuch ist elektronisch via eBau einzureichen. Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne und alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Link eBaueBau ist das elektronische Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern. SituationsplanDer Situationsplan als Beilage zum Baugesuch ist beim zuständigen Geometer zu bestellen. BauinventarIm Bauinventar sind die Objekte des kantonalen Inventars aufgeführt als
Bei allen baulichen Veränderungen von Objekten, die im Bauinventar enthalten sind, muss die Kantonale Denkmalpflege zwingend in die Planungs- und Bewilligungsverfahren einbezogen werden. Den Baugesuchstellern wird empfohlen, bereits vor der Planung die Gemeinde mit einer Voranfrage zu kontaktieren, damit zusammen mit der Denkmalpflege Lösungsvorschläge erarbeitet werden können. Dokument | ||
Mietbare Lokale |